Auslandsjahr: Reglement für Kind und Eltern

Thema: Auslandsjahr für Jugendliche.


Das Buchen eines Aufenthalts zum Schulbesuch bei einer Gastfamilie im Ausland entspricht einem Vertrag mit einer Agentur. Kinder, Eltern und die Agentur haben sich an gewisse Regeln zu halten, das ist soweit einleuchtend. Da sind Nanonanet-Plätze wie “Höflichkeit” und “Mithelfen” dabei, aber auch Regeln die Stirnrunzeln hervorrufen oder gar schlichtweg gesetzeswidrig sind.

Hier unten ein Auszug dieses Regelwerks der Partneragentur im Ausland. Sie ist exemplarisch und entspricht dem, was wir von anderen Agenturen und anderen Destinationen hörten.

Originelles in unserem Fall:

  • Das Reglement ist nicht strikt nach Paragrafen aufgebaut sondern eher ein redigierter Text.
  • Die Regeln liegen uns auf französisch und englisch vor, wobei diese beiden inhaltlich nicht deckungsgleich sind.
  • Es gibt innerhalb des Reglements Widersprüche.

Anmerkungen von mir sind kursiv gehalten.

Regeln für das Kind bei der Gastfamilie

  • Höflich sein und sich nicht “wie im Hotel” benehmen, im Haushalt mithelfen.
  • Fragen bevor man technische Geräte der Gastfamilie nutzt (Telefon, Computer).
    Der Text ist nicht ganz an die aktuellen Medien angepasst.
  • An Ausgehzeiten halten und zwingend mitteilen wann man wohin geht.
    Klingt logisch, kann aber ein ziemlicher Stolperstein werden.
  • Bei Reisen mit der Familie immer seinen eigenen Anteil selber begleichen.
    Das kommt wohl auf die Art und die Kosten der Unternehmungen an.
  • Es herrscht umfassende Schulpflicht.

Allgemeine Regeln für Kind und leibliche Eltern

Diese Regeln sind speziell aufgeführt und sie enthalten ein paar “Knacknüsse”.

  • Verbot zu Rauchen, Alkohol zu trinken, Drogen zu nehmen.
  • Verbot Sex zu haben.
    Kann man so dekretieren, ist das sinnvoll?
  • Verbot als Fahrer oder Mitfahrer ein motorbetriebenes Fahrzeug benutzen (Auto, Moped, etc.).
    Das ist eine spannende Aussage, faktisch schliesst das Ausflüge mit der Gastfamilie, Schulbus und sogar An- und Abreise aus.
  • Verbot Auto-Stop und den Führerschein machen.
    Beim Führerschein geht es wahrscheinlich um den Mopedführerschein (“Catégorie AM”).
  • Verbot zu Arbeiten (ausser Babysitten und Schulhilfe geben).
  • Verbot alleine zu Reisen. Explizit steht, dass keine Reise alleine erlaubt ist, alle Reisen müssen von der (Gast-)Familie oder im Rahmen der Schule organisiert werden. Keine Reise-Erlaubnis erfolgt während der Schulzeit. Die Reise-Erlaubnisse müssen von der Agentur im Inland, jener im Ausland, den leiblichen Eltern und von der Gastfamilie bewilligt werden.
    Den inneren Widerspruch (keine Reise erlaubt, aber wer sie bewilligen muss) sieht man hier gut. Ebenso ist der Begriff “Reise” nicht definiert. Was ist z. B. mit dem Besuch eines Schulkollegen im Nachbardorf?
  • Verbot während des Programms ins Heimatland zu reisen, ebenso in den Schulferien.
    Das ist im Sinne der Integration vor Ort klug. Man hätte es aber durchaus auch als Empfehlung und nicht so als sture Regel diktieren können, zumal die anderen Regeln in Sachen effektiver Durchsetzbarkeit an Konsequenz mangeln.
  • Besuchsverbot für die leiblichen Eltern.
    Klingt im Sinne der Regel oben ebenso sinnvoll, es ist auch durchaus verständlich, weil es oft die Eltern sind, welche die Trennungsangst quält und es wenig Sinn macht, wenn diese nach zwei Wochen dort vor der Türe stehen und “warme Socken” nachbringen. Der Umstand aber, dass dies so ohne jede Ausnahme formuliert wird, stellt schlichtweg eine Veranlassung zum Gesetzesbruch dar. Ein Besuchsverbot bedeutet nämlich faktisch ein Nichtbeachten der eigenen elterlichen Aufsichtspflicht (“défaut de surveillance et de protection du mineur”). Im  Rahmen des medizinischen Teils des Fragebogens gibt es einen eigenen Abschnitt, wo dieses Abgeben der Verantwortung auch im medizinischen Bereich unterfertigt werden soll (zudem unklar definiert zwischen akut und allgemein). Da hört sich der Spass dann auf.
  • Nur in der englischen Fassung: Online-Regeln, die neue französische Gesetze vorsehen (Verbreiten von Hass-Inhalten und Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken).

Werden die Regeln nicht eingehalten, so wird das Programm abgebrochen und der Kandidat auf Kosten der leiblichen Eltern ins Heimatland zurückgeschickt.

Praxis

Wie oben beschrieben, sind viele dieser Regeln widersprüchlich oder nicht exekutierbar. Wie das Kleingedruckte bei anderen Verträgen handelt es sich natürlich um eine rechtliche Absicherung der Agenturen. Jedoch ist der Bogen hier schon dramatisch überspannt und trotzdem ist die Rauswurfdrohung textlich festgelegt. Zudem gibt es im Gegenzug keine verschriftlichten Regeln, an welche sich die Agenturen oder die Gastfamilien zu halten haben.
Ich habe die heimische Agentur natürlich auf diese Widersprüche angesprochen und mir wurde zugleich versichert, dass das alles nicht so heiss gegessen wird. Da es sich im Zielland um Frankreich handelt, kommt hinzu, dass gerne bürokratisiert wird und sich die Theorie von der Praxis doch immer konsequent unterscheidet.

Mir wurde (telefonisch…) versichert, dass Besuche durchaus ab Halbzeit (Februar) möglich sind, es müssen halt die Gasteltern einverstanden und die Agentur vorab informiert ein. Auch hier wieder: kann man das nicht offen und ehrlich sagen? Ich schätze das würde einigen Eltern und auch einigen Kinder die Entscheidung ins Ausland zu gehen einfacher machen!


Goldene Hausregeln auf Blech

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